Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die im Rahmen des Social Media Marketing Services erbracht werden.
Leistungsumfang
Der Social Media Marketing Service beinhaltet die Beratung und Umsetzung von Massnahmen zur Stärkung der Social-Media-Präsenz und -Strategie des Kunden. Die Leistungen werden monatlich im Rahmen einer festen Pauschalgebühr erbracht. Unter der Pauschalgebühr versteht sich der Aufwand der Berater. Jegliche zusätzlichen Kosten für Werbung, technische Dienstleistungen, Hosting oder andere von Dritten erbrachte Leistungen sind nicht enthalten. Jedoch wird vor jeder Beauftragung ein Kostenvoranschlag dem Kunden vorgelegt und dessen Bestätigung eingeholt.
Der Social Media Marketing Service bezieht sich nur auf die angegebene natürliche oder juristische Person und kann nicht übertragen werden.
Die Dreh- und Fototage können nicht immer voll aufgebraucht werden. Wenn es für die Contentrealisierung nicht weiter nötig ist, kann noizit.ch für den betreffenden Monat Tage Streichen oder vorziehen. Dies aber mit Absprechung mit dem Kunden.
Die als “Post” beschriebene Position in den Angeboten, schliessen Feedbeiträge und eventuelle Stories ein.
Vergütung
Die Vergütung für den Social Media Marketing Service wird monatlich im Voraus berechnet und ist zu Beginn des jeweiligen Monats fällig.
Vertragsdauer
Der Social Media Marketing Service kann nicht vor den ersten sechs Monaten gekündigt werden. Ab dem siebten Monat kann 14 Tage vor der nächsten Rechnung telefonisch oder per E-Mail gekündigt werden.
Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen.
Änderung der AGB
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Kunde wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist am Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 6. September 2023